Unterversicherung

Stimmt die vereinbarte Versicherungssumme nicht mit dem Gebäudewert überein, so liegt eine Über- oder Unterversicherung vor.

Aus einer Überversicherung ergibt sich für den Versicherungsnehmer kein Vorteil, denn im Schadenfall leistet die Versicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Schadens bzw. des tatsächlichen Wertes des Gebäudes.


Bei Unterversicherung wird bei jeder
Schadensregulierung anteilig gekürzt.

Eine Unterversicherung hingegen hat gravierende Nachteile für den Versicherungsnehmer. Entspricht die Versicherungssumme beispielsweise nur 75 % des Gebäudewertes, so erstattet die Versicherung bei jedem Schadenfall auch nur 75 % des entstandenen Schadens.

Viele Versicherer bieten nun einen sog. Unterversicherungsverzicht an.


Dies bedeutet, dass die Versicherung unabhängig von der Versicherungssumme im Schadenfall voll leistet.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Angaben im Rahmen der pauschalierten Ermittlung der Versicherungssumme beim Abschluss des Vertrages richtig waren (Wohnfläche, Geschosszahl, umbauter Raum, Ausstattungsmerkmale, etc.) und es keine nennenswerten Veränderung seither gegeben hat.

Veränderungen am Gebäude wie An-, Um- oder Ausbauten sollten also der Versicherung gemeldet werden, so dass die Versicherungssumme neu ermittelt werden kann.