Der Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist Handelsmakler i.S. von §93HGB und damit Kaufmann gemäß §1Abs.2 Ziff.7HGB.
Der Versicherungsvertreter unterscheidet sich vom Versicherungsmakler dadurch, dass aufgrund eines Vertragsverhältnisses ein Versicherer gegenüber einem Versicherungsvertreter oder Mehrfachagenten weisungsbefugt ist.
Er/Sie darf/dürfen demzufolge nur die Produkte des Vertragspartners vertreiben.(Einfirmenvertreter).

Übrigens arbeiten Banken ebenfalls meist wie Einfirmenvertreter, da sie i.d.R. nur die eigenen Konzernprodukte vertreiben dürfen.
Demgegenüber übt der Versicherungsmakler seine Tätigkeit unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen aus.
Er ist deshalb in der Lage, auf dem gesamten Markt aus der bestehenden Produktpalette frei auswählen zu können und für seine Kunden bestmöglichen Versicherungsschutz (Deckungsschutz) zu suchen.
Der Versicherungsmakler ist aufgrund geschlossenem Maklervertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) generell der Interessenvertreter seines Kunden.
Dies hat auch der BGH (oberstes Gericht) in seinem "Sachwalter-Urteil" so festgestellt. Danach ist der Versicherungsmakler der "treuhänderische Sachwalter" des Kunden/Versicherungsnehmers und somit mit sonstigen Beratern vergleichbar.

Aufgaben des Versicherungsmaklers sind demnach:

  • Analyse des Bedarfs und Risikos als Grundlage für das zu entwickelnde Versicherungskonzept(Deckungskonzept)
  • Entwicklung eines Deckungskonzeptes, das sämtliche Aspekte des Risikos zugunsten des Kunden berücksichtigt (was braucht der Kunde tatsächlich?)
  • Untersuchung des Marktes im Hinblick auf die -aus Kundensicht- bestmöglichen Angebote von Versicherungsprodukten
  • Einholung von Angeboten bei den Versicherern und deren Prüfung
  • Auswahl der geeigneten Versicherungsprodukte (Preis/Leistung, Geeignetheit des Versicherers) und Vertragsabschluß (Vermittlung)
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Dokumentierung
  • Laufende Beratung des Kunden während der Vertragslaufzeit
  • Unterstützung des Kunden im Schadensfall oder anderen Vertragsproblemen
  • Permanente Angleichung der Verträge an veränderte Risikolagen oder Lebenswirklichkeit des Kunden

Die aufgeführten Aufgaben zählen zu den üblichen Haupt.- und Nebenpflichten eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Sie stellen in keinem Falle eine Rechts.- und/oder Steuerberatung dar, sind auch nicht so zu verstehen, dürfen und werden auch von Gesetzes wegen von mir keinesfalls angeboten.

Der Versicherungsmakler erhält nur im Erfolgsfalle eine "Courtage" als Vergütung für seine Tätigkeit. Diese Courtage wird aber nicht von Kunden/Versicherungsnehmer an den Versicherungsmakler gezahlt. Es zahlt in jedem Falle der Versicherer, bei dem die Versicherungsverträge platziert werden.
Dieser Aufwand ist in deren preisgünstigen Prämienkalkulation schon enthalten.
Kompetente unabhängige Beratung sichert eben viele Vorteile !